Wer sich jetzt keine Zeit nimmt, seine Vorsorge zu regeln,
braucht später viel Zeit, mit den Konsequenzen zu leben!
03586 - 707030
Nach einem schweren Motorradunfall muss einem Informatiker aufgrund schwerer Verletzungen der linke Fuß amputiert werden. Seinen bisherigen Beruf kann er nach wie vor ausüben. Der festgestellte Invaliditätsgrad beträgt 50 %.
Die Existenzschutz-Rente wird ausbezahlt, obwohl keine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Ab einen unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 % kommt die Existenzschutz-Rente zur Auszahlung. Hier liegt eine starke Gliedertaxe zugrunde. Der Unfallrenten-Baustein kommt auch dann zur Auszahlung, wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Zudem sind einzeln definierte Erkrankungen bereits Leistungsauslöser, wie Creutzfeld-Jakob-Sydrom, Enzephalitis, Fotgeschrittene Demenz, Schwere Verbennungen und einige mehr.