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Krankenzusatz

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Kosten für Zahnersatz und aufwendige Zahnbehandlungen. Wer Wert auf hochwertigen Zahnersatz, Implantate oder regelmäßige Prophylaxe legt, kann mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung die Eigenbeteiligung erheblich reduzieren.

Leistungen einer guten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung:

  • Erstattung von Zahnersatz bis zu 100 % (Implantate, Kronen, Brücken)
  • Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung (1–2 Mal jährlich)
  • Bezuschussung von kieferorthopädischen Behandlungen (auch für Erwachsene)

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Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 83,13 Euro je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


 


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