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Krankenzusatz

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Auslandskrankenversicherung

Wer ins Ausland reist, ist nicht automatisch über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Die GKV übernimmt in der Regel nur die Kosten für medizinische Behandlungen innerhalb der EU und auch dort nur in begrenzter Höhe. In Ländern wie den USA oder der Schweiz können Krankenhauskosten schnell fünfstellige Beträge erreichen. Eine Auslandskrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die regelmäßig verreisen, egal ob für Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Oft sind Jahrespolicen bereits für unter 20 Euro erhältlich.

Wichtige Leistungen:

  • Weltweite Erstattung von Arzt- und Krankenhauskosten
  • Kostenübernahme für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland
  • Gültig für Urlaubsreisen, längere Auslandsaufenthalte oder Work & Travel

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Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 83,13 Euro je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


 


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