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Krankenzusatz

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Gesetzlich, Privat oder Zusatztarif?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten

Wer in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Kranken­ver­si­che­rung die günstigere Alternative.  

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung, privater Kranken­ver­si­che­rung und Kranken­zusatz­ver­si­che­rung.

 Gesetzliche KVKrankenzusatztarifPrivate KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des KrankenhausesNächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine PrivatklinikenJe nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmenFreie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im KrankenhausMehrbettzimmer, Versicherter zahlt SelbstbeteiligungEin- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbarEin- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar
Behandelnder ArztDiensthabender ArztJe nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt)Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthaltenJe nach Tarif höhere Erstattung als in der GKVJe nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des ArztesBeschränkt auf KassenärzteFreie Arztwahl versicherbarFreie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart
Honorare für Leistungen niedergelassener ÄrzteIm Wesentlichen Erstattung von VersichertenpauschalenJe nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbarJe nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ)
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.)Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. LebensjahrAbsicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglichAbsicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich
Vorsorge-
untersuchungen
Eingeschränkte Vorsorge-
untersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern
Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)
PsychotherapieNach vorheriger Genehmigung durch GKVJe nach Tarif Erstattung bis zu 100 %Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktiker-leistungenBehandlung durch Heilpraktiker ist versicherbarBehandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar
Zahnarztleistungen
Zahn-
behandlung
100% nur für zugelassene LeistungenJe nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete LeistungenJe nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen
Zahnersatz50 bis 65% der günstigsten RegelversorgungJe nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen ZahnersatzJe nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz
ZahnarzthonorareNach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA)Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100%Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

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Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 83,13 Euro je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


 


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